Volkswirtschaftlicher Schaden
Geschlechtsspezifische Gewalt schadet nicht nur den Betroffenen, sondern ist auch mit einem immensen volkswirtschaftlichen Schaden verbunden.
Allein für den Bereich der Häuslichen Gewalt gegen Frauen durch den (Ex)-Partner beläuft sich der Schaden auf 3,8 Milliarden Euro im Jahr, oder 46 Euro pro Kopf.
Nach einer Berechnung von EIGE (European Institut for Gender Equality) entfällt ein Löwenanteil (38,9% der Kosten) auf den Bereich der direkten Kosten in Bezug auf Gesundheit, Soziale Leistungen und Justiz) und nur knapp über ein Prozent (1,3%) auf den Bereich des spezialisierten Hilfesystems.
Es wird unterschieden zwischen:
Dabei handelt es sich um Kosten, die bei der Strafverfolgung, Behandlung und Prävention von Gewalt entstehen
Im Bereich der Medizin
Psychologische Beratung/Behandlung – Medizinische Behandlung – Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz – Hauspflege – Medikamente und Hilfsmittel – Behandlung von psychosomatischen, chronifizierten und sexuell übertragbaren Krankheiten – Suchttherapien, Rehabilitation und Kur – Behandlungsaufwand für Schwangerschaftskomplikationen, Frühgeburten und Geburtsfehler
Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen von Gewaltbetroffenen ist um das 1,6 – 2,3-fache erhöht. Es entstehen jährliche Kosten 9-555 Euro pro Kopf in Relation zur Bevölkerung. Auch fünf Jahre nach Beendigung der Gewalt liegt die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten um 20% höher als im Durchschnitt.
Im Bereich Polizei und Justiz
Bearbeitung von Anrufen – Einsätze – Sachbearbeitung – Ermittlung – Verfolgung und Festnahmen – Festnahme – Anklage – Verfahren – Haftaufenthalte – Prozesskostenhilfe – Honorare für Gutachterinnen und Gutachter – Bewährungshilfe – Sozialtherapie in der Haft
Im Bereich Allgemeines und Spezialisiertes Hilfesystem
Schutzunterkünfte für Frauen und Kinder – soziale, ökonomische, Rechts-, Sucht-, Familien- und Täterberatung, Unterstützungsprogramme – Supervision – Jugend- und Familienhilfemaßnahmen – lang- und kurzfristige Fremdunterbringung von Kindern – Hilfe zum Lebensunterhalt – Jobtraining und Fortbildungen – Wiedereingliederungsangebote – Präventionsmaßnahmen und Aufklärungstrainings für Polizei, Ärzte, Justiz und Medien
Im Bereich der individuellen Person
Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen/Kuren – Psychotherapien, Betroffenengruppen – Selbstverteidigungskurse – Rechtsberatung / anwaltliche Vertretung – Einrichtung einer neuen Wohnung nach einer Trennung oder Flucht – Verdienstausfall wegen Krankheit, Verletzung, Krisensituation – Aufnahme von betroffenen Frauen und Kindern aus dem sozialen Umfeld – ehrenamtliche Unterstützungsarbeit
Dies beinhaltet den Schmerz und das Leid zu Lasten der Gewaltbetroffenen:
Erhöhter Nikotin-, Alkohol- Medikamenten und Drogenkonsum – Depressive Störungen, Angststörungen, PTSD und weitere psychische Probleme – erhöhte Morbidität – erhöhte Morbidität durch Verletzung – Tötung, Mord und Selbstmord
Makroökonomische Effekte in Bezug auf den Arbeitsmarkt, Produktivitätseinbußen:
Sinkende Arbeitsmarktpartizipation (Steuerausfälle, ALG und Krankengeld, Frühberentung, Hilfe zum Lebensunterhalt) – Verringere Arbeitsproduktivität und erhöhter Absentismus – Geringere Löhne – Verlust von Rentenansprüchen – Bewerbungstrainings, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen – Generationenübergreifender Einfluss auf die Produktivität – Geringere Kapitalanlage und Sparguthaben
Im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen und der Lebensqualität:
Verlust von familiären und sozialen Bezügen – Generationenübergreifende Übertragung der Gewalterfahrung – Reduzierte Lebensqualität – Beeinträchtigung der Lebensplanung und des möglichen beruflichen Erfolgs – Zerfall des sozialen Kapitals und der sozialen Kompetenz – Verringerte Partizipation am demokratischen Prozess – Kollisionen mit Normen und Gesetzen